Hinweis zur Tätigkeit als Verfahrensbeistand*

Im November 2025 habe ich die Zusatzqualifikation zur Verfahrensbeiständin sehr erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen dieser Qualifizierung habe ich das notwendige Fachwissen, sowie die rechtlichen und psychosozialen Grundlagen erworben, um Kinder in familiengerichtlichen Verfahren kompetent vertreten zu können.

Bitte beachten Sie, dass ein Verfahrensbeistand ausschließlich durch das zuständige Familiengericht bestellt wird. Eine direkte Beauftragung durch Eltern, Angehörige oder sonstige Dritte ist gesetzlich nicht möglich. Ich bitte daher freundlich, von diesbezüglichen Kontaktaufnahmen abzusehen.

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass sich meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand mit einer gleichzeitigen beratenden oder coachenden Rolle gegenüber den Eltern oder anderen Verfahrensbeteiligten ausschließt. Zur Wahrung der erforderlichen Unabhängigkeit und Neutralität kann ich im Falle einer gerichtlichen Bestellung keine Coaching- oder Beratungsleistungen übernehmen.

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes für das Kind

*Ein Verfahrensbeistand ist eine Person, die in bestimmten rechtlichen Verfahren, besonders in Familiensachen, als unabhängiger Vertreter für das Kindeswohl tätig wird. Der Verfahrensbeistand soll die Interessen des Kindes wahrnehmen und dem Gericht eine unabhängige Einschätzung der Situation des Kindes geben, insbesondere bei Verfahren, die das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder andere Belange des Kindes betreffen.

Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes für das Kind